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Aktivkohle-Pulver
Adsorption an Pulver-Aktivkohle
Pulver-Aktivkohle wird proportional zum Volumenstrom der Aufbereitungsanlage dosiert. Das Pulver kann unmittelbar in Benetzungseinrichtungen dosiert und in den Volumenstrom der Anlage gepumpt werden oder als Aktivkohle-Wasser- Suspension angesetzt und als solche dosiert werden. Eine solche Suspension muss ständig umgewälzt und zur Vermeidung der Verkeimung mit Säure auf pH-Werte unter pH = 2 gehalten werden. Bei einem Füllwasser mit geringem Trihalogenmethan-Bildungspotential kann auf die Dosierung von Pulveraktivkohle bei Filtern nach DIN 19605 verzichtet werden. Dennoch sind die Vorkehrungen für eine Nachrüstung für den Fall zu treffen, dass die Werte für gebundenes Chlor und Trihalogenmethane nicht eingehalten werden. Eingesetzt werden Pulverkohlen zur Wasseraufbereitung nach DIN 19603. Die Mindestzugabe an Pulver-Aktivkohle beträgt 0,5 g/m3 bis 3 g/m3; bei Verwendung der Verfahrenskombination für Warmsprudelbecken (mit eigener Aufbereitungsanlage) : 3 g/m3.Die Zugabe von Pulver-Aktivkohle darf während der Schließungszeit des Bades unterbrochen werden, wenn die Werte der Hygienehilfsparameter eingehalten werden. Nach der Zugabe von Pulver-Aktivkohle wird dem Wasser unter Verwendung einer Dosieranlage Flockungsmittel kontinuierlich und gleichmäßig zugesetzt.