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Das Messwasseransaugsystem bestehend aus dem Messwasseransauggitter BAG 190 sowie der Messwasseransaugkammer BSC für die Messwasserentnahme in öffentlich und privat genutzten Schwimm- und Badebecken für einen maximalen Volumenstrom von bis zu 8 m³/h.
Das Messwasseransauggitter aus hochbeständigem Edelstahl AISI 316 besteht aus einer formschönen Edelstahlblende mit Einzelöffnungen von < 8 mm. Die dazu passende und darauf abgestimmte Messwasseransaugkammer ist serienmäßig mit einem Festflansch mit integrierten Gewindehülsen ausgestattet und damit sowohl für betonierte Becken als auch für Fertigbecken geeignet. Bei der Verwendung von Abdichtsystemen die einen Klebe- oder Streichflansch erforderlich machen, kann dieser optional bestellt werden.
Das Messwasseransaugsystem entspricht den Vorgaben der DIN EN 13451-3. Bei der Auswahl und Planung ist darauf zu achten, dass stets 2 Messwasseransaugsysteme berücksichtigt und diese in einem Abstand von min. 2 m (bezogen auf den Außendurchmesser des Messwassansauggitters installiert werden.
Beckensystem: | Fliesenbecken, Sichtbetonbecken |
---|---|
Einbauteil: | Einlaufdüse |
Material: | Edelstahl |
BEHNCKE GmbH
Friedrich-Bergius-Straße 19
85662 Hohenbrunn
Sicherheitstechnische Angaben in der Bedienungsanleitung und Anleitungsblättern, die dem Schwimmbecken beigefügt sind.
Vor dem Bau und der Benutzung des Schwimmbeckens müssen sämtliche Informationen in der Betriebsanleitung sorgfältig gelesen und verstanden werden. Warnhinweise, Anleitungen und Sicherheitsrichtlinien umfassen einige allgemeine Risiken in Bezug auf Freizeitbeschäftigung im Wasser, sie können jedoch nicht sämtliche Risiken und Gefährdungen in allen Fällen behandeln. Bei jeglicher Aktivität im Wasser wird Vorsicht, gesunder Menschenverstand und gutes Urteilsvermögen walten gelassen. Diese Angaben und Anleitungen müssen für die spätere Nutzung aufbewahrt werden.
Sicherheit von Nichtschwimmern:
• Es ist jederzeit eine ständige, aktive und wachsame Beaufsichtigung schwacher Schwimmer und Nichtschwimmer durch eine sachkundige erwachsene Aufsichtsperson erforderlich (es wird daran erinnert, dass das größte Risiko des Ertrinkens bei Kindern unter 5 Jahren besteht).
• Es wird eine sachkundige erwachsene Person bestimmt, die das Becken überwacht, wenn es benutzt wird.
• Schwache Schwimmer oder Nichtschwimmer sollten persönliche Schutzausrüstung tragen, wenn sie ins Schwimmbecken gehen.
• Wenn das Schwimmbecken nicht benutzt oder überwacht wird, werden sämtliche Spielsachen aus dem Schwimmbecken und seiner Umgebung entfernt, um zu verhindern, dass Kinder davon angezogen werden.
Sicherheitsvorrichtungen:
• Es wird empfohlen, eine Absperrung zu errichten (und sämtliche Türen und Fenster zu sichern, sofern zutreffend), um unberechtigten Zutritt zum Schwimmbecken zu vermeiden.
• Absperrungen, Beckenabdeckungen, Alarmanlagen oder ähnliche Sicherheitsvorrichtungen sind sinnvolle Hilfsmittel, ersetzen jedoch keine ständige und sachkundige Überwachung durch erwachsene Personen.
Sicherheitsausrüstung:
• Es wird empfohlen, Rettungsausrüstung (z. B. einen Rettungsring, Sanikasten) in der Nähe des Beckensaufzubewahren.
• Ein funktionierendes Telefon und eine Liste von Notrufnummern werden in der Nähe des Schwimmbeckens aufbewahrt.
Sichere Nutzung des Schwimmbeckens:
• Sämtliche Nutzer, insbesondere Kinder, werden dazu ermuntert, schwimmen zu lernen.
• Jeder der ein Schwimmbecken benutzt soll Erste Hilfe Maßnahmen (Herz-Lungen-Wiederbelebung) erlernen und diese Kenntnisse regelmäßig auffrischen. Das kann bei einem Notfall einen lebensrettenden Unterschied ausmachen.
• Sämtliche Beckenbenutzer, einschließlich Kinder, anweisen, was in einem Notfall zu tun ist.
• Niemals in flaches Wasser springen. Das kann zu schweren Verletzungen oder zum Tode führen.
• Das Schwimmbecken nicht benutzen, wenn man unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, Betäubungsmitteln, Medikamenten oder anderen Substanzen steht, welche die Fähigkeit zur sicheren Nutzung des Beckens beeinträchtigen können.
• Beckenabdeckungen vor dem Betreten des Schwimmbeckens vollständig von der Wasseroberfläche entfernen, wenn sie verwendet werden.
• Die Nutzer des Schwimmbeckens werden vor durch das Wasser verbreiteten Krankheiten geschützt, indem das Wasser stets aufbereitet und hygienisch unbedenklich gehalten wird. Die Richtlinien zur Wasseraufbereitung in der Gebrauchsanleitung werden zu Rate gezogen und eingehalten.
• Chemikalien (z. B. Produkte für die Wasseraufbereitung, Reinigung oder Desinfektion) außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren.
• Abnehmbare Leitern sind auf einer waagerechten Fläche anzuordnen.
• Die nachstehenden nachstehenden Sicherheitszeichen müssen verwendet werden:
Die Zeichen (in Bild B.1a und Bild B.1.b) sind an einer gut sichtbaren Stelle innerhalb von 2 m in der Nähe des Schwimmbeckens anzubringen. |
Es wird empfohlen, das Zeichen (in Bild B.2) an einer gut sichtbaren Stelle innerhalb von 2 m in der Nähe des Schwimmbeckens anzubringen. |